Kreditlexikon
Willkommen im Kreditlexikon, deinem umfassenden Nachschlagewerk rund um Begriffe und Fachjargon im Bereich Kredite und Baufinanzierung für die Region Ettlingen, Karlsruhe, Bruchsal und deutschlandweit.
Abtretung: Die Übertragung von Forderungen oder Rechten aus einem Kreditvertrag auf eine andere Person oder Institution.
Akzeptkredit: Ein Zahlungsversprechen der Bank an den Verkäufer, dass sie eine bestimmte Summe zu einem bestimmten Zeitpunkt bezahlen wird, falls der Käufer zahlungsunfähig ist.
Amortisation: Die schrittweise Rückzahlung eines Kredits durch Tilgung der Schulden.
Annuitätendarlehen: Ein Darlehen, bei dem der Kreditnehmer gleichbleibende Raten über die gesamte Laufzeit des Darlehens zahlt. Diese Raten bestehen aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil.
Bonität: Die Kreditwürdigkeit einer Person oder eines Unternehmens, gemessen anhand der Fähigkeit, Kredite zurückzuzahlen. Sie beeinflusst die Konditionen eines Kredits, wie Zinssatz und Kreditlimit.
Bürgschaft: Eine Vereinbarung, bei der eine dritte Partei (Bürge) sich verpflichtet, die Schulden eines Kreditnehmers zu übernehmen, falls dieser zahlungsunfähig wird.
Credit Score: Ein numerischer Wert, der die Kreditwürdigkeit eines Individuums bewertet. In vielen Ländern wird er von Auskunfteien berechnet und beeinflusst die Kreditentscheidung von Banken.
Darlehensvertrag: Ein schriftlicher Vertrag zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer, der die Bedingungen eines Kredits festlegt.
Disagio: Ein Abschlag auf den Nennbetrag eines Kredits, der bei der Auszahlung des Kredits einbehalten wird. Er stellt eine Art Zinsvorauszahlung dar.
Effektiver Jahreszins: Der Gesamtzins, den ein Kreditnehmer über ein Jahr für einen Kredit zahlt. Er beinhaltet neben dem Nominalzins auch alle weiteren Kosten und Gebühren des Kredits.
Eigenkapital: Die finanziellen Mittel, die ein Kreditnehmer selbst in ein Projekt oder eine Immobilie einbringt. Ein höheres Eigenkapital kann zu besseren Kreditkonditionen führen.
Factoring: Ein Finanzierungsinstrument, bei dem Forderungen eines Unternehmens verkauft werden, um sofort Liquidität zu erhalten.
Forward-Darlehen: Ein Darlehen, bei dem der Zinssatz für eine zukünftige Kreditperiode im Voraus festgelegt wird.
Hypothek: Ein Kredit, bei dem eine Immobilie als Sicherheit dient. Bei Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers kann die Bank die Immobilie verkaufen, um den Kredit zu begleichen.
Insolvenz: Die Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners, bei der dieser seine fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann.
Kreditanfrage: Die formelle Anfrage eines Kreditnehmers bei einer Bank oder einem Kreditinstitut für einen Kredit.
Laufzeit: Der Zeitraum, für den ein Kreditvertrag abgeschlossen wird und in dem der Kredit zurückgezahlt werden muss.
Nebenkosten: Zusätzliche Kosten, die beim Abschluss eines Kredits anfallen können, wie z.B. Bearbeitungsgebühren, Versicherungen oder Gebühren für Sicherheiten.
Ratenkredit: Ein Kredit, bei dem der Kreditbetrag in gleichbleibenden monatlichen Raten zurückgezahlt wird.
Revolvierender Kredit: Ein Kreditrahmen, der flexibel genutzt werden kann. Nach Rückzahlung des in Anspruch genommenen Betrags steht der Kreditnehmer erneut über den vereinbarten Rahmen zur Verfügung.
Schufa: Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung ist eine deutsche Auskunftei, die Informationen über die Kreditwürdigkeit von Privatpersonen sammelt und bereitstellt.
Sicherheiten: Vermögenswerte oder Garantien, die ein Kreditnehmer bereitstellt, um einen Kredit abzusichern und das Risiko für den Kreditgeber zu verringern.
Tilgung: Die Rückzahlung des geliehenen Kapitals eines Kredits in regelmäßigen Raten oder in einer Summe am Ende der Kreditlaufzeit.
Überziehungskredit: Ein kurzfristiger Kredit, der es dem Kontoinhaber ermöglicht, sein Konto über den aktuellen Kontostand hinaus zu überziehen.
Variable Zinsen: Zinssätze, die sich im Laufe der Kreditlaufzeit ändern können, basierend auf einem Referenzzinssatz oder anderen Faktoren.
Vorzeitige Rückzahlung: Die Rückzahlung eines Kredits vor dem vereinbarten Ende der Kreditlaufzeit. Dies kann mit oder ohne zusätzliche Kosten verbunden sein.
Widerrufsrecht: Das Recht des Kreditnehmers, einen Kreditvertrag innerhalb einer bestimmten Frist ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Zahlungsmoral: Die Zuverlässigkeit eines Schuldners, seine fälligen Zahlungen pünktlich und vollständig zu leisten.
Zinssatz: Der Prozentsatz, mit dem der geliehene Betrag eines Kredits verzinst wird. Er kann fest oder variabel sein und beeinflusst die Kosten des Kredits für den Kreditnehmer.
Zinsbindung: Der Zeitraum, für den ein fest vereinbarter Zinssatz für einen Kredit gilt. Am Ende der Zinsbindung kann ein neuer Zinssatz vereinbart werden.
Zweckgebundener Kredit: Ein Kredit, bei dem der Verwendungszweck vom Kreditgeber vorgegeben wird, z.B. ein Autokredit oder ein Immobilienkredit.